Kindergeld: BAföG-Zuschüsse zählen als Einkommen - auch bei späterer Rückzahlung

11-JAN-10

Hat ein studierendes Kind BAföG-Zuschüsse bezogen, so sind die Beträge in dem betreffenden Jahr als Einkommen anzusetzen und können deshalb dazu führen, dass den Eltern das für dieses Kind an sich zustehende Kindergeld gestrichen wird. Das gilt auch dann noch, wenn in einem späteren Jahr die BAföG-Zuschüsse zurück zu zahlen sind, weil die Voraussetzungen dafür nicht vorgelegen haben. Der Bundesfinanzhof stellte darauf ab, dass es ausschließlich auf das "Jahr des Zuflusses" ankomme. (AZ: III B 178/07)